Beschreibung
Der Rechtsbegriff des Kindeswohls ist nicht nur im Recht der Bundesrepublik, sondern in ganz Europa als leitendes Prinzip allgegenwärtig. Er wird durch aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen, wie die fortschreitende Europäisierung, aber auch die zunehmende Anzahl von Trennungen und Scheidungen beeinflusst. Die vorliegende Arbeit analysiert den Rechtsbegriff des Kindeswohls in ausgewählten Bereichen, die nach einer elterlichen Trennung bzw. Scheidung relevant werden können.
Es wird überprüft, inwieweit nicht nur nationale, sondern auch internationale Sachverhalte am Maßstab des Kindeswohls ausgerichtet sind und wie dieser Maßstab jeweils ausgestaltet ist. Die Autorin beleuchtet zunächst die verfassungsrechtlichen sowie europa- und völkerrechtlichen Vorgaben zum Kindeswohlbegriff und analysiert sodann den Kindeswohlbegriff in ausgewählten Bereichen des BGB, des FamFG sowie der Brüssel IIa-VO und der Brüssel IIb-VO.
Es wird aufgezeigt, inwieweit sich für den Kindeswohlbegriff in den verschiedenen Kontexten ein gemeinsamer Kern herausarbeiten lässt und an welcher Stelle Divergenzen bestehen. Die Autorin unterbreitet Reformvorschläge und stellt Auslegungsgrundsätze vor, die im Sinne eines umfassenden Schutzes des Kindeswohls stehen.
Die Arbeit versteht sich so als weiterer Beitrag im Rahmen des jahrzehntelangen Versuchs dem weiten Rechtsbegriff des Kindeswohls näher zu kommen und, sicherlich keine Definition, wohl aber einen Konkretisierungsrahmen für den Rechtsbegriff des Kindeswohls zu schaffen.