Beschreibung
Zuständigkeitsbündelungen haben nicht nur in den nationalen Rechtsordnungen, sondern auch im Europäischen Zuständigkeitsrecht einen hohen Stellenwert. Hierzu zählen auf dem Gebiet des Europäischen Familienverfahrensrechts insbesondere die Annexzuständigkeiten für Scheidungsfolgesachen. Sie ermöglichen es, zusammenhängende Fragen einheitlich vor den Gerichten desselben Mitgliedstaates zu verhandeln. Dabei geht es um Streitigkeiten über die elterliche Sorge, den Unterhalt sowie das Güterrecht, welche im Zusammenhang mit einer Eheauflösung stehen.
Diese Zuständigkeitsregelungen sind jedoch im Einzelnen unterschiedlich ausgestaltet. In der vorliegenden Arbeit werden sie verordnungsübergreifend miteinander verglichen und ihr wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet. Dabei dient die Untersuchung zur Klärung der Frage, ob die Annexzuständigkeiten der Prozessökonomie einerseits und dem Gebot der prozessualen Waffengleichheit andererseits gerecht werden können. In dem Zusammenhang werden einleitend auch die unterschiedlichen Interessenlagen in den Ehe- und Folgeverfahren herausgearbeitet. Im Schwerpunkt wird der Anwendungsbereich der Annexzuständigkeiten in sachlicher und zeitlicher Hinsicht untersucht. Dabei geht die Arbeit auch darauf ein, ob die Annexzuständigkeiten auch auf gleichgeschlechtliche sowie außergerichtliche Eheauflösungen Anwendung finden. Näher beleuchtet werden zudem die vereinbarungsbedürftigen Annexzuständigkeiten. Es werden auch die Auswirkungen der Neufassung der Brüssel IIa-VO auf die Anwendung der Annexzuständigkeiten dargestellt. Anhand der gewonnen Erkenntnisse werden abschließend Reformvorschläge unterbreitet.