Beschreibung
Wegenutzungsverträge für die Verlegung von Fernwärmeleitungen sind immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU) und Gemeinden. Für die Fernwärme fehlt eine Sonderregelung nach dem Muster des § 46 EnWG. Rechtsgrundlage für Wegenutzugsrechte ist daher in erster Linie das Kartellrecht. Über die Reichweite des Kartellrechts herrscht Uneinigkeit. Während die h.L. und das LG Stuttgart einen kartellrechtlichen Anspruch jedes FVU auf Einräumung von Wegenutzungsrechten zu angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen bejahen, hat das OLG Stuttgart einen solchen Anspruch 2020 verneint. Der Autor untersucht vor diesem Hintergrund die Reichweite des Kartellrechts und zeigt auf, dass das OLG Stuttgart dessen Vorgaben verkannt hat.