Beschreibung
Im französischen Code civil fehlt es an einem geschriebenen Abwehr- und Unterlassungsanspruch aus dem Eigentum. Richterrechtlich wurde ab der Mitte des 19. Jahrhunderts aus Art. 1240 Cc, der deliktsrechtlichen Generalklausel, ein negatorischer Anspruch entwickelt. Dank Grundsatzurteilen in den 1970er Jahren stellt dies ein eigenständiges, zumindest ansatzweise subsumtionsfähiges principe dar, das durch die bevorstehende Schuldrechtsreform möglicherweise nachkodifiziert werden soll. § 1004 BGB hingegen, der gemeinhin als die Kodifikation der actio negatoria gehandelt wird, verliert durch richterrechtliche Ausdehnung seine herkömmlichen Konturen. Abgrenzungen zu § 823 und § 906 BGB werden zunehmend eingeebnet. Ungeklärt ist die zutreffende systematische Verortung zwischen Schuld- und Sachenrecht sowohl der französischen als auch der deutschen Ansprüche.
Die Arbeit geht schwerpunktmäßig dem deutsch-französischen Rechtsvergleich nach und analysiert am Beispiel des Nachbarrechts, auch anhand der Kodifikations- und Rezeptionsgeschichten, wie weit negatorischer und kompensatorischer Eigentumsschutz in beiden Rechtsordnungen reichen, und aufgrund welcher abstrakter Kriterien – Aktiv- und Passivlegitimation, Anspruchsinhalt, Wirkungen der Rechtsnachfolge – beurteilt werden kann, ob ein Anspruch dinglich oder obligatorisch ist.
Aus dem Inhalt: Einleitung und Methode (1. Teil). Abwehr- und Ausgleichsansprüche unter Nachbarn nach §§ 1004, 906 Abs. 2 S. 2 BGB und Artt. 544, 1240 Cc im Vergleich (2. Teil). Von der römischen actio negatoria zu § 1004 BGB, zur action négatoire und zur théorie des troubles anormaux de voisingae gem. Artt. 544, 1240 Cc (3. Teil). Zwei ausgewählte Sonderprobleme: Prävention durch vorbeugende Unterlassungsansprüche sowie sogenannte ideelle Immissionen (4. Teil). Thesenartige Zusammenfassung und Schlussbetrachtung (5. Teil).