Beschreibung
Die Vereinheitlichung des europäischen IPR schreitet in schnellen Schritten voran. Mittlerweile wird in der Kollisionsrechtswissenschaft sogar diskutiert, ob ein Allgemeiner Teil des europäischen IPR sinnvoll wäre. Gemeinsam ist allen Verordnungen zum europäischen IPR, dass sie eine Rechtswahl ermöglichen. Allen Rechtswahlnormen ist gemeinsam, dass die Rechtswahl ein Rechtsgeschäft ist und formeller sowie materieller Wirksamkeitsvoraussetzungen bedarf. Da liegt es nahe, dass die gemeinsamen rechtsgeschäftlichen Fragen der Rechtswahl in allen Verordnungen gleich oder jedenfalls ähnlich beantwortet werden sollten. Da dies jedoch nicht der Fall ist, setzt die Arbeit der Verfasserin hier an und legt erstmals eine Studie zu den rechtsgeschäftlichen Elementen der Rechtswahl vor. Es wird untersucht, ob es möglich und sinnvoll wäre, eine bereichsübergreifende Rechtswahlnorm zu schaffen, welche in einem möglichen Allgemeinen Teil zum europäischen IPR vorangestellt werden könnte.