Beschreibung
Am 25.11.2015 erließ der europäische Gesetzgeber die novellierte Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Ein zentrales Element des Sekundarrechtsaktes stellt die Kundengeldabsicherung dar. Der Unionsgesetzgeber konkretisierte die supranationalen Vorgaben des Insolvenzschutzes unter Einbeziehung der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung zu Art. 7 PR-RL-I. Zudem dehnt Art. 19 PR-RL-II den Insolvenzschutz auf die neu eingeführte Kategorie der verbundenen Reiseleistungen aus.
Der Verfasser stellt in einem ersten Schritt den Insolvenzschutz der verschiedenen Reise-Arrangements (Pauschalreise, Vermittlung verbundener Reiseleistungen sowie Reiseeinzelleistungen) dar, wobei das jeweilige Schutzniveau aufgezeigt wird. Im Rahmen dessen werden ferner die neu geschaffenen Zentralen Kontaktstellen kritisch beleuchtet, welche zur Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit und der Aufsicht über die in den verschiedenen Mitgliedstaaten tätigen Reiseveranstalter eingerichtet wurden.
Im Anschluss daran setzt sich der Verfasser mit der Neuregelung der Kundengeldabsicherung auf nationaler Ebene auseinander, welche im Nachgang zur Thomas Cook Insolvenz erfolgte. Im Zuge dessen werden die grundlegenden strukturellen Änderungen des Insolvenzabsicherungssystems sowie die Auswirkungen der Reform aufgezeigt.