Beschreibung
Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet sind im heutigen Zeitalter der Digitalisierung und Social Media an der Tagesordnung. Den zuständigkeitsrechtlichen Herausforderungen, die hieraus erwachsen, haben sich die europäischen Gerichte in der Vergangenheit bereits gestellt. Im Geltungsbereich der Brüssel Ia-VO entwickelte der Europäische Gerichtshof vor allen Dingen Grundsätze im Zusammenhang mit dem Gerichtsstand des Erfolgsortes nach Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO. Die in dem Wege entstandene Mosaiktheorie sollte dem Opfer einer Ehrverletzung dazu verhelfen, seine Schadensersatzansprüche staatenorientiert durchzusetzen. Mit Blick auf negatorische Ansprüche schließt der Gerichtshof die Anwendbarkeit seiner Doktrin jedoch seit jeher aus. Der Autor zeigt mit seiner Arbeit insbesondere die Nutzungsmöglichkeiten der Geoblocking-Technologie im zuständigkeitsrechtlichen Kontext auf, mit welcher die Abrufbarkeit einzelner schädigender Inhalte territorial auf einzelne Mitgliedstaaten beschränkt werden kann. Vor dem Hintergrund spricht er sich letztlich für eine Reformierung der Grundsätze zur Erfolgsortzuständigkeit im Bereich der Online-Delikte aus und geht im Übrigen vertieft auf Fragen hinsichtlich Parallelverfahren und mehrfacher Anhängigkeit ein.