Beschreibung
Der Begriff der „Zivil- und Handelssache“ bestimmt den Anwendungsbereich der meisten Rechtsakte, die auf dem Gebiet des Europäischen Zivilverfahrensrechts erlassen wurden. Diese Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen von einer „Zivilsache“ im Sinne des Europäischen Zivilverfahrensrechts ausgegangen werden kann. Dafür wird zunächst die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung dieses Begriffs eingehend analysiert. Dabei stellt sich heraus, dass es dem Europäischen Gerichtshof bisher nicht gelungen ist, dem Begriff scharfe Konturen zu verleihen. Für die EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (EuGVVO) wird anschließend ein verfahrensrechtliches Kriterium vorgestellt, das zur Einordnung einer Rechtssache als „Zivilsache“ herangezogen werden kann. Anhand unterschiedlicher Fallgestaltungen wird gezeigt, dass dieses Kriterium stringente Antworten auf die Einordnung einer Rechtssache als „Zivilsache“ geben kann. Abschließend untersucht die Arbeit, inwiefern sich dieses verfahrensrechtliche Kriterium auf den Begriff der „Zivilsache“ in den übrigen Verordnungen des Europäischen Zivilverfahrensrechts übertragen lässt.