Beschreibung
Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnlSVG) gilt ab 1. Juli 2005 auch für geschlossene Fonds, die häufig als GmbH & Co. KG strukturiert sind, eine Prospektpflicht. Damit steht die Ausweitung aufsichtsrechtlicher Vorschriften auf bislang im „grauen Kapitalmarkt“ aktive Personengesellschaften in Deutschland freilich erst am Anfang. Dem gegenüber wird die Limited Partnership nach englischem Recht (die mit der Kommanditgesellschaft vergleichbar ist) bereits seit längerem von den umfangreichen und komplexen investmentrechtlichen Vorschriften des Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA 2000) erfasst. So fortschrittlich das englische Aufsichtsrecht auch sein mag, so altertümlich und sachlich überholt ist hingegen das für das Innenverhältnis der Gesellschafter der Limited Partnership geltende englische Personengsellschaftsrecht, welches noch auf den Limited Partnerships Act 1907 zurückgeht. Vor allem auf Anregung der britischen Private Equity and Venture Capital Branche hat die britische Regierung einen Reformprozess angestoßen, der im November 2003 in einem Gesetzesentwurf einer völlig neuen „Partnerships Bill“ mündete. Der Autor gibt zunächst einen Überblick über das englische Partnership Law sowie die in der Partnerships Bill enthaltenen grundlegenden Neuregelungen. Er vergleicht sodann insbesondere die Rechtsstellung der englischen Limited Partners und der deutschen Kommanditisten. Auf dieser Grundlage geht der Autor auch auf die Rolle der Investoren in geschlossenen Fonds nach deutschem und englischem Recht ein und beleuchtet das jeweilige Zusammenspiel von nationalem Personengesellschaftsrecht und Aufsichtsrecht. Abschließend behandelt der Autor die Frage einer möglichen grenzüberschreitenden Verwendung der Limited Partnership und der Kommanditgesellschaft im Zusammenhang mit den zur Anwendung der Gründungstheorie auf Kapitalgesellschaften ergangenen Entscheidungen des EuGH („Überseering“, „Inspire Art“).