Beschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der kartellrechtlichen Marktabgrenzung. Konkret untersucht wird die Abgrenzung der relevanten Märkte für Ladestrombezug von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch – in Deutschland wie auch weltweit. Nachdem hierzulande die Zulassungszahlen batterieelektrischer Fahrzeuge jahrelang nahezu stagnierten, ist spätestens seit dem Jahr 2020 ein Anstieg zu verzeichnen. Damit steigt zwangsläufig auch der Bedarf nach Ladestrombezug; der Betrieb von Ladeinfrastruktur wird zunehmend attraktiv. Deswegen und wegen verschiedener staatlicher Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität ist es nicht verwunderlich, dass auch die Anzahl öffentlich zugänglicher Ladepunkte in Deutschland stetig steigt. Die ersten Marktstrukturen bilden und verfestigen sich, verschiedene Akteure möchten sich am Markt positionieren.
Daraus erklärt sich kartellrechtliche Relevanz des Themas: Um eine verfestigte marktbeherrschende Stellung Einzelner zu verhindern, gilt es, die Marktentwicklung frühzeitig zu beobachten. Hier möchte auch die Arbeit von Michael Putz einen Beitrag leisten: Schwerpunkt der Arbeit ist der Versuch der Abgrenzung der relevanten sachlichen wie räumlichen Märkte für Ladestrombezug von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mittels des Bedarfsmarktkonzeptes und des SSNIP-Tests. Dabei werden verschiedene mögliche Abgrenzungskriterien in den Blick genommen. Nach einem kurzen Zwischenergebnis werden Schwierigkeiten herausgearbeitet, die sich im Rahmen der Abgrenzung ergaben. Im Anschluss werden weitere, innovative Abgrenzungsmethoden dargestellt und untersucht, ob die festgestellten Schwierigkeiten auch bei einer Abgrenzung mittels dieser (noch) nicht etablierten Methoden aufgetreten wären. Der letzte Teil der Arbeit analysiert – aufbauend auf der gefundenen Marktabgrenzung – die Interessen aller beteiligten Akteure und versucht anhand dessen besondere Risiken für den Wettbewerb zu identifizieren.