Beschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit den kartellrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kopplungsgeschäften. Im Bereich des Kartellrechts ist zunächst festzuhalten, dass der Tatbestand des Kopplungsgeschäfts sowohl in Art. 81 EG als auch in Art. 82 EG explizit geregelt ist. Seit der 7. GWB-Novelle, die zum 1.7.2005 in Kraft trat, ist das deutsche Recht in §§ 1, 2 GWB inhaltlich an Art. 81 EG angepasst. Hier ist der Frage auf den Grund zu gehen, welche praktische Bedeutung diese Vorschrifen bei der Nutzung von Kopplungen in Vertikalvereinbarungen überhaupt haben. Soweit es um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung geht, gelten im deutschen Recht weiterhin Vorschriften (§§ 19, 20 GWB), die vom Gemeinschaftsrecht (Art. 82 EG) teilweise abweichen. In diesem Zusammenhang sind die in der kartellrechtlichen Praxis in Erscheinung tretenden Arten von Kopplungsgeschäften auf ihre Zulässigkeit zu untersuchen. Vertiefter wird dabei auch auf das Verhältnis des Kartellrechts zu den gewerblichen Schutzrechten eingegangen. In Teil 2 geht es um die Zulässigkeit von Kopplungsgeschäften aus lauterkeitsrechtlicher Sicht. Nach einer Darstellung der Entwicklung im Umgang mit Kopplungsgeschäften in Deutschland soll hierbei unter Berücksichtigung des veränderten Verbraucherleitbildes ein rechtlicher Rahmen für die Anwendung von Kopplungspraktiken aufgezeigt werden. Dabei ist auch zu untersuchen, welchen Einfluss die europarechtlichen Vorgaben – genannt sein soll hier stellvertretend die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken – in Deutschland haben. Abschließend wird, über den Anwendungsbereich des Kopplungsgeschäfts hinausgehend, auf die Frage des Verhältnisses des Kartellrechts zum Lauterkeitsrecht eingegangen.