Beschreibung
Finanzinstrumente haben im nationalen und internationalen Handelsverkehr eine große Bedeutung. Für Sachverhalte mit Auslandsberührung liefert die Rom I-VO einige wichtige, jedoch teils schwer verständliche Vorschriften. Die vorliegende Arbeit setzt sich daher mit der Bedeutung der Rom I-VO für Finanzinstrumente auseinander. Im Einzelnen erstreckt sich der Untersuchungsgegenstand auf die Verpflichtung zur Begründung eines Finanzinstruments, dessen Begründung und Verbriefung sowie die Verpflichtung zur Übertragung eines Finanzinstruments und dessen Übertragung.