Beschreibung
Die Entscheidung moderner Rechtsordnungen für Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung wirft zugleich die Frage nach dem Schutz ihrer Gläubiger auf. Im Anschluss an die EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften will die vorliegende Arbeit unter Berücksichtigung der erst kürzlich mit dem Companies Act 2006 abgeschlossenen Reform des englischen Gesellschaftsrechts Informationslücken hinsichtlich des die private company limited by shares beherrschenden Gläubigerschutzkonzepts schließen. Zudem wird untersucht, inwieweit der Ansatz mit einfacher Gründung und in die Liquidationsphase verlagertem Gläubigerschutz Vorbild für die mittlerweile beschlossene Reform des GmbH-Rechts sein kann. Dabei gilt besonderes Augenmerk der vorgesehenen und nunmehr in Gestalt der Unternehmergesellschaft realisierten Mindestkapitalabsenkung. Nach einem Überblick über die historische Entwicklung von Gläubigerschutz und Haftungsbeschränkung in England bilden Gefährdung und Schutzbedürfnis der Gesellschaftsgläubiger den Ausgangspunkt der Untersuchung. Im Hauptteil werden sodann die unterschiedlichen Elemente des ex post vermittelten Gläubigerschutzes sowohl für unverbundene als auch für konzernverbundene private companies analysiert und diskutiert. Die Untersuchung beginnt mit den traditionellen Gläubigerschutzinstrumenten Durchgriff (lifting the veil) sowie Deliktrecht (tort law) und wendet sich anschließend den auf Vorschlag des cork committee eingeführten Haftungs-, Anfechtungs- und Diqualifikationsvorschriften zu. Der Hauptteil schließt mit der jüngsten Entwicklung der Geschäftsleiterpflichten im case law. Insgesamt ist festzustellen, dass das traditionell unternehmensfreundliche englische Gesellschaftsrecht die Gläubigerbelange mittlerweile sehr ernst nimmt und deren Schutz primär mittels strenger Geschäftsleiterpflichten sucht. Da dennoch Defizite bestehen, geht der letzte Teil der Frage nach weiteren Schutzmöglichkeiten nach. Nicht zuletzt im Hinblick auf die mittlerweile beschlossene Reform des GmbH-Rechts steht der Nutzen eines Mindestkapitals im Mittelpunkt der Betrachtung.