Beschreibung
Die Richtlinie des Rates über Pauschalreisen datiert vom 13.6.1990 und zählt damit zur früheren Generation der Verbraucherschutzrichtlinien, auch wenn der persönliche Anwendungsbereich nicht streng auf Verbraucher begrenzt ist. In Anbetracht des Entstehungsdatums überrascht es nicht, dass sich der supranationale Gesetzgeber mit dem Gedanken trägt, den Sekundärrechtsakt zu novellieren. Auslöser hierfür ist vor allem das veränderte Buchungsverhalten der Kunden. Während früher Veranstalter vorgefertigte Pauschalreisen in Katalogen bewarben und Kunden diese im stationären Reisebüro buchten, nutzen Letztere in immer stärkerem Maße das Internet. Die virtuellen Reiseportale bieten dabei eine unendliche Vielzahl von Einzelbausteinen, die der Kunde selbst „dynamisch verpacken“ kann. Vor diesem Hintergrund geht der Verfasser der Monographie unter anderem der Frage nach, ob das Prinzip der Mindestharmonisierung beim Nachfolgerechtsakt aufgegeben werden sollte. Ferner steht der sachliche Anwendungsbereich der Richtlinie im Fokus der Analyse. Dabei erörtert der Autor beispielsweise, ob der Geltungsbereich auf ein Bündel mehrerer Komponenten beschränkt bleiben sollte. Ebenso widmet sich der Verfasser der Ausgestaltung des persönlichen Schutzbereiches. Dies betrifft unter anderem die Konturierung des Verbraucherbegriffs. Einen Schwerpunkt bilden schließlich die Informationspflichten in den unterschiedlichen Stadien des Vertrags.