Beschreibung
Nach dem Vorbild der europäischen SCE ist es seit Inkrafttreten der Genossenschaftsrechtsnovelle aus dem Jahr 2006 auch bei der eG möglich, investierende Mitglieder in die Genossenschaft aufzunehmen. Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, ob die Investierende Mitgliedschaft dazu beitragen kann, die rechtsformbedingte Eigenkapitalschwäche der eG zu mindern oder gar zu beheben. Zu Beginn der Arbeit erfolgt eine Analyse des ursprünglichen Finanzierungskonzepts der eG. Darauf basierend werden die Ursachen und Gründe aufgezeigt, die zu der heute bestehenden Eigenkapitalschwäche der eG führten. Im Anschluss daran wird geklärt, welche Motive und Ziele der Gesetzgeber bei Einführung der Investierenden Mitgliedschaft verfolgte und welche Hintergründe die Investierende Mitgliedschaft auf europäischer Ebene hat. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf das französische Konzept der „Economie Sociale“ und deren Einflüsse auf die Regelungen zur Investierenden Mitgliedschaft bei der SCE eingegangen. Es folgt ein Vergleich der genossenschaftlichen Mitgliedschaft mit der aktienrechtlichen Beteiligung, um diejenigen Merkmale und Eigenschaften der eG herauszustellen, die aus Sicht der Kapitalanleger ursächlich für die mangelnde Attraktivität der genossenschaftlichen Mitgliedschaft sind. Unter Verwendung der gefundenen Ergebnisse wird schließlich aufgezeigt, dass die Investierende Mitgliedschaft bei richtigem Verständnis der gegenwärtigen Gesetzeslage und bei geeigneter Ausgestaltung der Genossenschaftssatzung auch für genossenschaftsfremde (externe) Kapitalanleger eine attraktive Kapitalanlageform darstellen kann und damit zur Lösung der Eigenkapitalprobleme der eG beizutragen vermag.