Beschreibung
Die seit dem 12.12.2008 geltende Europäische Mahnverfahrensverordnung verbessert entscheidend die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung. Insbesondere die Durchsetzung unbestrittener Kleinforderungen, deren gerichtliche Geltendmachung in einem fremden Mitgliedstaat sich früher oft nicht rentierte, wurde durch die neue Verordnung vereinfacht. Die vorliegende Arbeit untersucht die Europäische Mahnverfahrensverordnung aus verschiedenen Blickwinkeln. Neben der dogmatischen Stimmigkeit der einzelnen Vorschriften,die anhand eigens entwickelter Strukturmerkmale bewertet werden, liegt ein Schwerpunkt auf der praktischen Anwendbarkeit der Verordnung. Die Autorin zeigt auf, dass hier ein Verfahren geschaffen wurde, das Gläubigerinteressen stark in den Vordergrund stellt, den Schuldnerschutz aber teilweise bedenklich vernachlässigt. Untersucht werden auch die Konsequenzen, die sich aus der erstmaligen Schaffung eines originären europäischen Erkenntnisverfahrens für den Europäisierungsprozess ergeben. Hier gelangt die Autorin allerdings zu einem skeptischen Fazit.