Beschreibung
Bei Durchführung der insolvenzrechtlichen Eigenverwaltung verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Schuldner, es wird lediglich ein überwachender Sachwalter bestellt. In der Praxis wird das Institut der Eigenverwaltung überwiegend kritisiert und weist eine nur geringe praktische Relevanz auf. Die Arbeit beleuchtet zunächst die im Vergleich zu einem Regelinsolvenzverfahren zusätzlichen Eröffnungsvoraussetzungen sowie die demgegenüber abweichende Kompetenzverteilung. Weiterhin stellt die Untersuchung die Haftungsverfassung von Regelinsolvenz und Eigenverwaltung unter Berücksichtigung der Versicherbarkeit des Haftungsrisikos gegenüber. Schließlich werden die in den verschiedenen Verfahrensmodalitäten anfallenden Kosten, insbesondere hinsichtlich des dem Insolvenzschuldner zu gewährenden Unterhalts, untersucht. Ausgehend von den vorherigen Erkenntnissen werden sodann Fallkonstellationen erörtert, in denen sich die Eigenverwaltung als die gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren effizientere Verfahrensvariante präsentiert. Zugleich werden jedoch auch Fallkonstellationen dargestellt, in denen von der Eigenverwaltung auf Grund deren besonderer Kompetenzverteilung im Interesse einer optimalen Gläubigerbefriedigung Abstand genommen und statt dessen ein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werden sollte.