Beschreibung
Die Frage der Behandlung ausländischer Eingriffsnormen bei international verknüpften Fallgestaltungen gehört nach wie vor zu einem der meist diskutierten Themen des deutschen Internationalen Privatrechts. Eine allgemeine gesetzliche Regelung steht trotz verschiedener Bemühungen bis heute aus. Einhellig wird zwar festgehalten, dass einschlägige ausländische Eingriffsnormen bei der Beurteilung eines Sachverhalts mit Auslandsberührung Beachtung finden müssen, streitig ist allerdings auf welcher Ebene des Entscheidungsfindungsprozesses – auf kollisionsrechtlicher oder sachrechtlicher Stufe – die Normen Bedeutung erlangen. Eine Situation, die sowohl unter praktischen, als auch dogmatischen Gesichtspunkten nicht befriedigen kann. Unter der Prämisse, dass eine Lösung des Problems zunächst auf kollisionsrechtlicher Ebene unter Wahrung der Anknüpfungsgrundsätze des klassischen Kollisionsrechts gesucht werden muss, werden mit der vorliegenden Arbeit zunächst Eigenschaften und Eigenheiten, insbesondere die Rechtsnatur ausländischer Einriffsnormen untersucht und anschließend den dogmatischen Grundlagen und Anknüpfungsprinzipien des klassischen Internationalen Privatrechts gegenüber gestellt. Wesentliche Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit dem Kreis der für die Normbildung im Internationalen Privatrecht relevanten Interessen. Auf Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse wird sodann speziell für das Internationale Schuldrecht die Sachdienlichkeit einer kollisionsrechtlichen Lösung dargelegt und eine Norm zur Berufung ausländischer Eingriffsnormen erarbeitet. Die Arbeit schließt mit einer Erörterung verbleibender sachrechtlicher Lösungselemente sowie mit einer Würdigung des Art. 8 des Kommissionsvorschlags für Rom I-Verordnung, der die Berücksichtigung ausländischer Eingriffsnormen im Rahmen internationaler Schuldverträge vorsieht.