Beschreibung
Das genehmigte Kapital erfreut sich in der Praxis seit der Siemens-Nold Entscheidung des BGH aus dem Jahre 1997 als Mittel der flexiblen Unternehmensfinanzierung großer Beliebtheit. Im Rahmen der Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts stellt sich insbesondere die Frage, ob und inwiefern die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen Bezugsrechtsausschluss bei einer ordentlichen, von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung ebenfalls – sinngemäß – anzuwenden sind. Die Arbeit stellt die Beschlussfassung, Information und Kontrolle bei den Kapitalerhöhungen der börsennotierten Aktiengesellschaften im Zeitraum 2000-2003 dar, die im Handelsregister Frankfurt am Main registriert waren. Basierend auf den rechtstatsächlichen Erkenntnissen werden die in der Diskussion um das genehmigte Kapital vertretenen Ansichten und deren Argumente bewertet. Zunächst wird in der Darstellung der bisherigen Diskussion hinsichtlich Information und Kontrolle beim genehmigten Kapital der Untersuchungsgegenstand herausgearbeitet. Im rechtstatsächlichen Teil der Arbeit werden die Kapitalerhöhungen unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals der untersuchten börsennotierten Gesellschaften insbesondere hinsichtlich der Information der Aktionäre über die Kapitalerhöhung untersucht. Anschließend folgt eine Bewertung der in der Diskussion um das genehmigte Kapital dargestellten Ansichten und Argumente vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung.