Beschreibung
Informationen wecken Begehrlichkeiten. Für Unternehmen stellen speziell vertrauliche Informationen, wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, einen wesentlichen Vermögenswert und auch einen Wettbewerbsvorteil dar. Gleichzeitig existieren individuelle Informationszugangsansprüche. Ferner sind auch Hoheitsträger auf Informationen angewiesen, um eine effektive und funktionsfähige Verwaltung sicherstellen zu können. Dieser Konflikt ist nicht nur im nationalen Recht bedeutsam, sondern er ist vor dem Hintergrund einer sich immer weiter fort entwickelnden Europäischen Union gerade auch im Europarecht von großer Tragweite. Rahel Reichold beschäftigt sich umfassend mit der Frage, welcher primärrechtliche Schutz geheimen Unternehmensinformationen im Recht der Europäischen Union zukommt. Die Autorin zeigt auf, wie der Konflikt zwischen den individuellen Informationszugangsinteressen und dem Interesse der Union an einer effektiven Verwaltung mit den Interessen am Schutz von Informationen aufgelöst wird. Zu diesem Zweck werden sowohl die Basisvorschrift des Art. 339 AEUV als auch die durch die Europäische Grundrechtecharta eingefügten Bestimmungen zum Datenschutz bzw. zum Schutz der unternehmerischen Betätigung untersucht. Diesen grundrechtlichen Gewährleistungen werden anschaulich die Informationsansprüche des Bürgers gegenübergestellt, die Art. 15 AEUV ebenfalls mit primärrechtlicher Wirkung gewährleistet. Dabei gelingt eine systematische Gegenüberstellung gegenläufiger primärrechtlicher Regelungen, die jeweils grundrechtliche Garantien widerspiegeln.