Beschreibung
Der Verbraucherschutz hat den Datenschutz erreicht. Personenbezogene Daten sind ökonomisch wie auch juristisch Leistungsgegenstand, wer sie hingibt, erhält nichts unentgeltlich, muss mit der Weitergabe der Daten an Dritte rechnen und auch damit, dass die Daten nicht wieder einzufangen sind. Das Netz vergisst nicht. Die Durchsetzung der Rechtspositionen des Verbrauchers stellt im Datenschutz eine besondere Schwierigkeit dar. Dieser Tagungsband „Datenschutz als Verbraucherschutz“ wird sich daher einigen ausgewählten Problemen widmen.