Beschreibung
Die Vorarbeiten zur Vereinheitlichung des Europäischen Vertragsrechts schreiten voran. Nach den wissenschaftlichen Vorarbeiten in Gestalt der Principles of European Contract Law (PECL) sowie dem Draft Common Frame of Reference (DCFR) hat die Europäische Kommission am 11. Oktober 2011 einen Vorschlag für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEKR-VO) veröffentlicht. Das Europäische Parlament hat im Februar 2014 dem Vorschlag grundsätzlich zugestimmt. Auch wenn sich nach der Neuwahl des Europäischen Parlaments die weitere Entwicklung des Projekts schwer vorhersagen lässt, bleibt es aus wissenschaftlicher Sicht eine spannende Frage, inwieweit die GEKR-VO einen wesentlichen, vielleicht sogar bahnbrechenden Zwischenschritt zu einem kodifizierten Europäischen Vertragsrecht darstellt.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob der von der Europäischen Kommission gewählte Art. 114 AEUV eine hinreichende Rechtsgrundlage für die GEKR-VO darstellt. Im Anschluss hieran untersucht die Arbeit ausgewählte Regelungsbereiche der GEKR-VO im Hinblick auf Gemeinsamkeiten mit der deutschen Rechtslage, den PECL sowie dem DCFR, und prüft inwieweit die GEKR-VO neue Maßstäbe setzt und wie diese zu der bestehenden Rechtslage in Deutschland zu bewerten sind. Schließlich widmet sich die Arbeit der Frage, inwieweit die GEKR-VO eine Grundlage für ein kodifiziertes Europäisches Vertragsrecht darstellt. Hierbei wird neben der Darlegung der Idee und des Konzepts eines solchen Vertragsrechts die GEKR-VO im Hinblick auf deren sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich untersucht und gezeigt, wie sich das Gesamtkonzept der GEKR-VO auf die weitere Entwicklung des Europäischen Vertragsrechts auswirken kann.