Beschreibung
Die US-amerikanische class action hat in den vergangenen Jahren mehr und mehr an Bedeutung für den europäischen Wirtschaftsraum gewonnen. Für international tätige Unternehmen ist die Gefahr, in den USA in ein solches Massenverfahren verwickelt zu werden, mittlerweile allgegenwärtig. Große mediale Aufmerksamkeit erregte etwa der Fall Bertelsmann/Napster. Auch auf der Seite der Kläger finden sich immer häufiger deutsche Staatsangehörige, so beispielsweise im Anschluss an die Havarie des Kreuzfahrtschiffes „Costa Concordia“. Zudem gibt es in Europa seit einiger Zeit starke Tendenzen in Richtung einer Förderung der kollektiven Rechtsdurchsetzung nach dem Vorbild der class action. Im ersten Teil der Arbeit wird unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechungsentwicklungen ein differenziertes Bild der class action gezeichnet, welche die Prozesslandschaft der USA in charakteristischer Weise prägt. Der Fokus auf Kollektivvergleiche ist dabei ihrer herausragenden praktischen Relevanz geschuldet. Im zweiten Teil wird die Frage thematisiert, ob und unter welchen Voraussetzungen Kollektivvergleiche unter deutscher Beteiligung nach Maßgabe von § 328 ZPO in Deutschland Anerkennung finden könnten. Einen Schwerpunkt der Prüfung bildet hier die Messung des Kollektivverfahrens am prozessualen ordre public. Ziel der Arbeit ist es, dem deutschen Juristen ein profundes Verständnis eines der wichtigsten Rechtsinstitute des US-Prozessrechts zu vermitteln und es ihm zu ermöglichen, die gewonnenen Erkenntnisse in den Kontext des deutschen Rechts einzuordnen.