Beschreibung
Mehrpersonenverhältnisse mit Berührungspunkten zu mehr als einer Rechtsordnung sind insbesondere im internationalen Wirtschaftsverkehr keine Seltenheit. Akkreditive, der bargeldlose Zahlungsverkehr, Garantien und Bürgschaften sowie Forderungsabtretungen sind prominente Beispiele aus der Praxis. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie der Bereicherungsausgleich im Rahmen solcher Mehrpersonenverhältnisse kollisionsrechtlich anzuknüpfen ist. Diese Frage regelt seit dem 11.01.2009 die Rom II-VO. Diese enthält in Artt. 10, 14 Rom II-VO die maßgeblichen Kollisionsnormen. Zunächst behandelt die Arbeit die objektive Anknüpfung eines Bereicherungsausgleichs. Schwerpunktmäßig wird die akzessorische Anknüpfung gem. Art. 10 I Rom II-VO, das Verhältnis von Art.10 I Rom II-VO zu Art. 12 I lit. e Rom I-VO und die in Art. 10 III Rom II-VO geregelte Anknüpfung an den Ort des Bereicherungseintritts für Eingriffs- und Nichtleistungskondiktionen untersucht. Anschließend wird die Möglichkeit subjektiver Anknüpfung gem. Art. 14 Rom II-VO behandelt. Ausführlich wird die Zulässigkeit einer ex ante Rechtswahl in AGB im internationalen Wirtschaftsverkehr untersucht, im Ergebnis bejaht und mit einem Formulierungsvorschlag für die Praxis abgerundet. Ausgehend von den allgemeinen Ausführungen zur objektiven und subjektiven Anknüpfung widmet sich die Arbeit der Anknüpfung des Bereicherungsausgleichs im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen und der Bestimmung des im Einzelnen maßgeblichen Bereicherungsstatuts. Behandelt werden neben den Anweisungslagen, Veträgen zu Gunsten Dritter und Forderungsabtretungen die Tilgung fremder Verbindlichkeiten, Akkreditive sowie die Zahlung auf Bürgschaften und Garantien.