Anne-Kathrin Eckert (verh. Jaklin): Die Durchsetzung von Benutzungsverboten im Unionsdesign- und Unionsmarkenrecht

39,80 

Studien zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht, Bd. 73

Beschreibung

Der europäische Gesetzgeber hat mir der Unionsmarke und dem Unionsdesign Schutzrechte geschaffen, die einheitlichen Schutz im gesamten Unionsgebiet genießen. Trotz dieser Supranationalität stellen die Unionsmarken- und die Unionsdesignverordnung nicht autonom sicher, dass sich die unionsweite Einheitlichkeit dieser Schutzrechte auch im Verletzungsfall effektiv behaupten kann. Ihre Durchsetzung ist in verfahrens-, kollisions- und sachrechtlicher Hinsicht nur ansatzweise im Unionsrecht geregelt, im Übrigen ist ein Rückgriff auf die mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen erforderlich. Die vorliegende Arbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, in diesem Spannungsfeld zwischen nationalem Recht und Unionsrecht die Möglichkeiten und Hindernisse der Durchsetzung unionsdesign- und unionsmarkenrechtlicher Benutzungsverbote zu untersuchen. Sie entwickelt hierzu mittels einer funktional-rechtsvergleichenden Analyse einen gemeinsamen Begriff der zusätzlich zum Verbot anzuordnenden Annexmaßnahmen, bei denen es sich regelmäßig um Zwangsgelder handelt, und analysiert die Voraussetzungen, Anordnungszuständigkeit sowie die territoriale Reichweite solcher Maßnahmen. Hierauf aufbauend werden die verschiedenen Möglichkeiten des Rechtsinhabers dargestellt, um das Benutzungsverbot mit Hilfe der Annexmaßnahmen innerhalb der Union vollstrecken zu können. Die gefundenen Ergebnisse werden abschließend zum Anlass genommen, um über Harmonisierungsvorschläge zum Zwangsgeld nachzudenken.

Zusätzliche Information

Titel

Die Durchsetzung von Benutzungsverboten im Unionsdesign- und Unionsmarkenrecht

Untertitel

Zwangsgeldvollstreckung im Europäischen Rechtsraum

Autor/Herausgeber

Anne-Kathrin Eckert

ISBN

978-3-938057-91-9

Reihe

Studien zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

Band

73

Erschienen

September 2019

Format

Softcover

Seitenzahl

379