Beschreibung
Gerichtsstandsvereinbarungen dienen in grenzüberschreitenden Sachverhalten der Vorhersehbarkeit im Prozess. Oftmals werden sie, lange bevor sich die Parteien gerichtlich auseinandersetzen, geschlossen. Relevanz kommt ihnen jedoch erst im Zeitpunkt der Klageerhebung zu. Die Verfasserin erläutert welche Folgen der Umzug einer der Parteien oder eine Rechtsänderung haben kann. Die Reform der Brüssel I-VO hat auch die Zuständigkeitsvereinbarungen betroffen. Der europäische Gesetzgeber unterstellt nun die materielle Gültigkeit von Prorogationsabreden laut Art. 25 Abs. 1 S. 1 aE Brüssel Ia-VO der lex fori prorogati. Damit hat er aber nicht nur Rechtssicherheit geschaffen, sondern auch neue Fragen hinsichtlich der Ermittlung des anwendbaren Rechts und der Reichweite der materiellen Gültigkeit aufgeworfen.
Zudem untersucht die Verfasserin welche Beschränkungen es für Gerichtsstandsvereinbarungen innerhalb der Brüssel Ia-VO sowie außerhalb des Sekundärrechtsaktes gibt. Ebenfalls wird die Absicherung von Derogationsverboten, etwa durch die Anrufung von drittstaatlichen Gerichten, um die Schutzgerichtsstände der Brüssel Ia-VO zu umgehen, sowohl auf der Zuständigkeits- als auch auf der Anerkennungsebene beleuchtet. In der Arbeit werden Lösungen de lege ferenda aufgezeigt und Vorschläge gemacht, welche Regelungen bei einer Reform eingefügt werden sollten, um bestehenden Problemen zu begegnen.