Beschreibung
Der Begriff des Auslandssachverhalts oder des grenzüberschreitenden Bezuges kann neben seiner Bedeutung für die Umschreibung einer Rechtsmaterie (wie des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts) auch eine normative Abgrenzungsfunktion erfüllen. Insoweit Rechtsakte aber weder ausdrücklich vorgeben, ob sie einen Auslandssachverhalt verlangen, noch eine eindeutige Definition vorsehen, stellen sich erhebliche Rechtsanwendungsprobleme. Dies gilt umso mehr als der Rechtsanwender die in einer globalisierten Welt vielfältig vorkommenden faktischen von den normativ relevanten Auslandsbezügen trennen muss. Man denke beispielsweise an die Frage, ob die Parteien auch bei einem Inlandssachverhalt ein ausländisches Gericht prorogieren dürfen, oder welche Anforderungen an den Auslandssachverhalt für eine wirksame kollisionsrechtliche Rechtswahl zu stellen sind. In seiner Dissertation untersucht Alexander Grimm rechtsvergleichend die Abgrenzungsfunktion des Auslandssachverhalts und zeigt soweit notwendig auf, wie dieser auch ohne gesetzliche Definition für die konkrete Rechtsfrage und den konkreten Rechtsakt konkretisiert werden kann. Seine Arbeit veranschaulicht zudem, dass der Begriff des Auslandssachverhalts auch innerhalb einer Rechtsmaterie rechtsvergleichend verschiedene Funktionen erfüllen kann, etwa im nationalen und internationalen Schiedsverfahrensrecht.